Allgemeine Geschäftsbedingungen

von INRERIØR AM FJORD, Heike Blanke (Auftragnehmerin)

Die Auftragnehmerin bietet Leistungen auf dem Gebiet des „Interior Designs und Re-Design“ an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge der Auftragnehmerin.

1. Leistungsumfang und Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1.   Der Umfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Beratungs- und Kreativleistungen ergibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber sowie aus den dazugehörigen Anlagen.   

1.2.   Die Auftragnehmerin erbringt keine Leistungen eines Architekten, Bauingenieurs oder Innenarchitekten, insbesondere werden Aufgaben wie Bauleitung, Terminüberwachung und sonstige Kontrollfunktionen (wie z.B. Rechnungsprüfung für Gewerke.) vom Auftraggeber selbst oder seinen Beauftragten übernommen.  

1.3.   Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin.

1.4.   Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin. 

2. Vertragspflichten und Haftung der Auftragnehmerin

3.1.   Der Auftraggeber wird der Auftragnehmerin den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie ermöglichen und übernimmt es, die Tätigkeit der Auftragnehmerin in jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere durch vollständige Erteilung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte und Angaben.

3.2.   An allen Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Konzepten und sonstigen Unterlagen, die die Auftragnehmerin im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt und dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, steht der Auftragnehmerin das alleinige Urheber- und Nutzungsrecht zu. Eine Weitergabe dieser Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen oder deren Verwendung für ein anderes Anwesen bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin.

3. Vertragspflichten des Auftraggebers

3.1.   Der Auftraggeber wird der Auftragnehmerin den freien und gefahrlosen Zugang zu seiner Immobilie ermöglichen und übernimmt es, die Tätigkeit der Auftragnehmerin in jeder Hinsicht zu unterstützen, insbesondere durch vollständige Erteilung aller für die Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte und Angaben.

3.2.   An allen Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen, Konzepten und sonstigen Unterlagen, die die Auftragnehmerin im Rahmen der Auftragserfüllung anfertigt und dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, steht der Auftragnehmerin das alleinige Urheber- und Nutzungsrecht zu. Eine Weitergabe dieser Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen oder deren Verwendung für ein anderes Anwesen bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin.

4. Zahlungsmodalitäten

4.1.   Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den von der Auftragnehmerin angegebenen Preisen um Nettopreise, die sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe verstehen.

4.2.   Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist die Vergütung zuzüglich ausgewiesener Spesen innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen. Die Auftragnehmerin kann angemessene Vorschüsse anfordern.

4.3.   Gerät der Auftraggeber in Verzug, so kann die Auftragnehmerin vom Auftraggeber ab dem Eintritt des Verzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt der Auftragnehmerin vorbehalten.

4.4.   Zur Aufrechnung gegen die Vergütungsansprüche der Auftragnehmerin ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Auftragnehmerin anerkannt sind.

4.5.   Dem Auftraggeber steht gegen Vergütungsforderungen der Auftragnehmerin kein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Auftragnehmerin hingegen kann, solange die von ihr in Rechnung gestellte Vergütung noch nicht ausgeglichen ist, alle Arbeitsergebnisse und alle ihr für die Auftragsbearbeitung überlassenen Gegenstände, Schlüssel, Muster, Unterlagen und Daten, gleich welcher Art, bis zum vollständigen Ausgleich durch den Auftraggeber zurückbehalten.

5. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

5.1.   Die Parteien werden bei Auftragserteilung die voraussichtliche Dauer des Auftrags bestimmen.

5.2.   Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

5.3.   Eine vorzeitige Kündigung des Auftrags oder eine Kündigung, bevor die Auftragnehmerin mit der Auftragsbearbeitung begonnen hat, verpflichtet den Auftraggeber, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu bezahlen und jeglichen Schaden, der der Auftragnehmerin dadurch entsteht, zu ersetzen. Der Nachweis, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist, steht dem Auftraggeber frei.

5.4.   Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Auftragnehmerin liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber vereinbarte Vorschüsse oder fällige Vergütungsbestandteile nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt oder wenn der unbeschränkte Zugang zur Immobilie nicht ermöglicht wird. Kündigt die Auftragnehmerin den Vertrag fristlos, bleibt ihr Anspruch auf Ersatz der ihr aufgrund der fristlosen Kündigung entstandenen Mehraufwendungen sowie  des verursachten Schadens unberührt.

6. Beauftragung Dritter

6.1.   Soweit die Ausführung des erteilten Auftrags die Mitarbeit oder Beauftragung Dritter erfordert, z.B. zur Aufnahme von Grundrissen, zur Herstellung von Modellen oder zur körperlichen oder digitalen Visualisierung von Arbeitsergebnissen, werden die Auftragnehmerin und der Auftraggeber vereinbaren, durch wen die Beauftragung erfolgen soll.

6.2.   Falls keine Vereinbarung getroffen ist oder falls die Auftragnehmerin im Rahmen der Auftragserfüllung den Dritten beauftragen soll, steht ihr gegen ihren Auftraggeber ein Anspruch auf Freistellung von den Vergütungsansprüchen des Dritten zu, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Erfüllungs- bzw. Gewährleistungsansprüche.

6.3.   Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserfüllung einen Dritten beauftragt, bestehen direkte Vergütungsansprüche des Dritten gegen den Auftraggeber. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber auf Wunsch bei der Auswahl von direkt zu beauftragenden Dritten unterstützen. Sollte es bei der direkten Beauftragung Dritter zu Verzögerungen kommen, so dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können, so trifft die Auftragnehmerin dafür keine Haftung.

7. Datenschutz

Die Auftragnehmerin darf die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse gemäß der beigefügten gesonderten Einwilligungserklärung speichern und bearbeiten sowie zum Zwecke der Übermittlung von elektronischen und postalischen Informationen an den Auftraggeber nutzen. Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Der Auftraggeber kann die Berichtigung oder Löschung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Der Widerruf kann jederzeit postalisch oder per E-Mail an die aktuellen Kontaktdaten der Auftragnehmerin erfolgen.

8. Bildrechte, Werbeangaben und Vertraulichkeit

8.1.   Der Auftraggeber erteilt der Auftragnehmerin die unwiderrufliche Erlaubnis, Lichtbilder von den Innenräumen der Immobilie vor und nach Ausführung der vertraglich vereinbarten Beratungs- und Kreativleistungen zu machen und diese Lichtbilder unentgeltlich für Werbezwecke oder sonstige Veröffentlichungen – jedoch ohne Namens- und/oder Ortsnennung –  zu nutzen und zu veröffentlichen.

8.2.   Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle übrigen Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages zur Kenntnis erhält, vertraulich zu behandeln.

9. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

9.1.   Mit Vollkaufleuten gilt für alle durch die Vertragsbeziehung begründeten Ansprüche der Gerichtsstand und Erfüllungsort Hamburg als vereinbart.

9.2.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3.   Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt.

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